conflict & communication online, Vol. 15, No. 1, 2016
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ISSN 1618-0747

 

 

 

Britta Marschke & Heinz Ulrich Brinkmann (Hg.) (2015). "Ich habe nichts gegen Ausländer, aber...". Alltagsrassismus in Deutschland. Münster: Lit.
ISBN 978-3-643-12087-8, 440 S., 44.90 € .

Der Sammelband von Britta Marschke und Heinz Ulrich Brinkmann widmet sich einem gesamtgesellschaftlich relevanten Thema – Alltagsrassismus – und wendet sich an Sozialwissenschaftler/innen, Forschende und Lernende auf dem Gebiet der Migration/Integration, Lehrtätige in Schulen und außerschulischer Bildung, Politiker/innen, Mitarbeiter/innen in Verwaltung und Vereinen sowie an alle, die ihre Kenntnisse über (Alltags-)Rassismus und Diskriminierung in Deutschland auf den neuesten Stand bringen möchten. Das in drei Teile gegliederte Buch besteht aus insgesamt zehn wissenschaftlichen Beiträgen, die das Thema aus unterschiedlichen Perspektiven in den Blick nehmen sowie 16 Interviews mit bekannten Persönlichkeiten aus Sport, Kultur, Kunst, Geschäftsleben, Journalismus und Politik etc., die über ihre persönlichen Erfahrungen mit Alltagsrassismus und Diskriminierung in Deutschland berichten.
In seinem einführenden Beitrag gibt Heinz Ulrich Brinkmann einen Überblick über die Entwicklung Deutschlands hin zu einem Land mit der stärksten Zuwanderung in Europa; definiert verschiedene Begriffe wie z.B. Ausländer/innen, Menschen mit Migrationshintergrund, Spätaussiedler/innen, einheimische Deutsche, etc. und geht auf die aktuelle politische Situation in Deutschland ein. Dabei thematisiert er den aktuellen Stand der Integration sowie die Spezifika der deutschen Situation. Was an einem anderen, als fremd wahrgenommenen, Menschen ist für eine diskriminierende Person entscheidend: die Hautfarbe, die Religion, das Verhalten, die Sprachkenntnisse, das Bildungsniveau oder vielleicht bestimmte Kleidungsstücke? Wird eine weißhäutige Frau ohne Deutschkenntnisse alltäglicher Diskriminierung seltener ausgesetzt als eine dunkelhäutige Frau, die die deutsche Sprache beherrscht? Wird diese Situation anders eingeschätzt, wenn die weißhäutige Frau aus Polen und die dunkelhäutige Frau aus Italien kommt? Das fehlerfreie Beherrschen der deutschen Sprache und sogar das Sprechen ohne Akzent – also eine der wichtigsten Kriterien für eine erfolgreiche Integration in die Gesellschaft –  sind offensichtlich für das Eintreten der verschiedenen Formen des Alltagsrassismus eher nachrangig. Das äußere Erscheinungsbild oder sogar ein anders klingender Name können Ablehnungen erzeugen, ohne dass ein persönlicher Kontakt oder eine Begegnung stattfindet. Da Diskriminierung und Integration zusammen gehören, wird sich der Prozess der Integration neu zugewanderte Menschen über eine sehr lange Zeitspanne hinziehen und – so lange Verletzungen im Alltag und/oder aufgrund struktureller Diskriminierung stattfinden – mit vielen Konflikten behaftet sein.
Da Rassismus und Migration ebenfalls aufs engste miteinander verflochten sind, hinterfragt Maria do Mar Castro Varela in ihrem Beitrag die Flüchtlingspolitik der Europäischen Union. Lampedusa – eine italienische Insel zwischen Tunesien und Sizilien – steht heute einerseits für sinnlosen menschlich verursachten Tod tausender Menschen auf der Flucht vor Zerstörung und Krieg und andererseits für die Abwehr der „illegalen“ Migrationsbewegungen nach Europa. Mit dem Ziel, die aktuelle Asylpolitik vor dem Hintergrund der kolonialen Vergangenheit Europas zu analysieren, nimmt die Autorin verschiedene historische Geschehnisse in den Blick und beleuchtet die Kontinuitäten und Brüche im Feld von Rassismus, Migration und Flucht. Die Autorin ruft auf, die Tragödie(n) vor Lampedusa nicht als Einzelfall, sondern als Symptom für einen Zerfall des Projektes „Europa“ zu betrachten und die gewaltvolle Geschichte Europas radikal zu hinterfragen.
Der Aufsatz von Cem Serkan Yalcin knüpft zwar an die Asylpolitik in Deutschland an, widmet sich jedoch grundlegenden Fragestellungen aus der Sozialpsychologie: der Genese von Stereotypen, Vorurteilen und Rassismus. Vorurteile werden als eine negative Einstellung gegenüber Menschen anderer Rasse, einer bestimmten ethnischen oder einfach anderen Gruppe definiert. Bestehend aus drei Komponenten – kognitiv, emotional und aktional – stellen sie eine Grundlage des Rassismus dar.  Gestützt auf Erkenntnisse aus klassischen psychologischen Experimenten und empirischen Untersuchungen beschreibt der Autor verschiedene Formen des Rassismus: symbolischer, moderner, ambivalenter und aversiver Rassismus. Bemerkenswert ist dabei, dass von Benachteiligung betroffene Menschen oft nicht so richtig einschätzen können, ob tatsächlich eine Diskriminierung vorliegt und sich häufig selbst die Schuld für die Benachteiligung geben. Je nach Ausprägung und Häufigkeit der Diskriminierung fühlen sich Menschen (zunehmend) verletzt, verunsichert und psychisch instabil. Traumatischer Stress, Depressionen, sozialer Rückzug, Reethnisierung und Gewalt sind nur einige mögliche Reaktionen darauf. Reagiert ein/e Betroffene/r mit Gewalt, so fühlt sich die/der Diskriminierende in ihrem/seinem Handeln bzw. ihren/seinen Vorurteilen bestätigt. Daher sucht Yalcin nach Möglichkeiten, diesen Teufelskreis aufzubrechen und rundet seinen Beitrag mit der Diskussion des Intergruppenkontakts als Methode zum Abbau von Vorurteilen ab.
Andreas Zick und Beate Küpper nehmen das Phänomen der Alltagsdiskriminierung unter dem Gesichtspunkt des Konzepts der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit (GMF) in den Blick und stellen die Erkenntnisse ihrer zehnjährigen Forschung auf diesem Gebiet vor. Ausgehend von der Theorie der Ungleichwertigkeit definieren sie zwölf Elemente, die Alltagsrassismus im Kern umfassen – z.B. Sexismus, Antisemitismus, die Abwertung von Muslimen, Roma und Sinti oder von Obdachlosen, etc. – und prüfen empirisch, ob und wie verschiedene Vorurteile mit einander zusammenhängen. Im Ergebnis beschreiben Zick und Küpper die GMF als ein Syndrom, in dem sich die Abwertung einer bestimmten Gruppe von Menschen – z.B. von Zuwanderern – eng mit der Abwertung anderer Gruppen – z.B. Asylsuchenden, Muslimen oder Obdachlosen –  verbindet. Für dieses Syndrom gibt es eine Vielzahl an Ursachen und Bedingungen und kaum Grenzen oder schnelle Lösungen. Gesellschaftliche Anstrengungen um mehr Gleichwertigkeit aller Gruppen auf rechtlicher, politischer, sozialer, moralischer und emotionaler Ebene können die GMF jedoch mit der Zeit reduzieren und Akzeptanz für Toleranz und Vielfältigkeit fördern.
Die rechtliche Seite des Kampfes gegen Rassismus greift Alexander Klose auf. Seinen Thesen über die Entwicklung und Bekämpfung struktureller Diskriminierung im öffentlichen Bereich in Deutschland liegen das Grundgesetz (GG), die Antirassismusrichtlinie der Europäischen Union, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie eine Vielzahl an Rechtsprechungen zugrunde. Zum Einen untersucht der Autor ganz konkrete Beispiele aus der Alltagspraxis - z.B. „sehr gutes Deutsch“ als eine der Anforderungen an Bewerber/innen in Stellenausschreibungen - und thematisiert in welchem Falle mittelbare bzw. unmittelbare Benachteiligung vorliegt. Zum Anderen geht Klose der Frage nach, ob und inwiefern die Rechtsprechung verschiedener Gerichte die Realität der Diskriminierung in Deutschland abbildet. Hierzu vergleicht Klose die Ergebnisse einer Umfrage über Bereiche der erlebten Diskriminierung mit Rechtsprechungen bzgl. des AGG und kommt zum Schluss, dass die AGG-Fälle durch die Diskriminierungsmerkmale Geschlecht, Alter und Behinderung dominiert sind und somit kein repräsentatives Bild der alltäglichen Benachteiligung darstellen. Wie kann das Antidiskriminierungsrecht mobilisiert werden? Um diese Frage zu beantworten, thematisiert Klose Erkenntnisse aus der rechtssoziologischen Forschung und schließt seinen Beitrag mit einer Reihe an möglichen Maßnahmen wie z.B. Diversity- bzw. Antidiskriminierungs-Mainstreaming ab, die dem strukturellen und institutionellen Rassismus entgegenwirken können.
Der Beitrag von Arzu Cicek, Alisha Heinemann und Paul Mecheril ist ein Plädoyer für mehr Empfindsamkeit und zwar beim Reden. Der Fokus dieses Beitrags wird auf sprachliche Gewalt gelegt, die in ihren Ausdrucksmöglichkeiten deutlich differenzierter als körperliche Gewalt sein kann. Dabei unterscheiden die Autor/innen zwischen primären und sekundären Rassismuserfahrungen und argumentieren, dass nicht jeder sprachlichen Rassismuserfahrung ein explizier rassistischer Sprechakt zugrunde liegen muss. Auch eine Situation, in der verweigert wird, konkrete Rassismuserfahrungen zu thematisieren kann als sekundäre Rassismuserfahrung beschrieben werden. Da das Sprechen Handeln ist, können sprachliche Handlungen – wie andere Handlungen auch – eine potentiell verletzende Kraft innehaben. Wie und warum kann rassistische Rede verletzen? Das rassistische System hat eine Ordnung, in der die Unterscheidung zwischen „wir“ und „nicht-wir“, die Herabwürdigung der „anderen“ sowie deren Zuweisung in einen deprivilegierten Ort stattfindet. Wir sind soziale, sprachliche Wesen, die durch sprachliche Akte Anerkennung und Würdigung erfahren oder nicht. Zudem ist das Sprechen nicht nur mit einem Mund auf der Seite des Sprechenden und den Ohren auf der Seite des Hörenden, sondern mit den ganzen Körpern der Kommunizierenden verbunden. Dass Worte gesprochen und vernommen werden, heißt – schreiben die Autor/innen –, dass unsere Körper einander berühren. „Seid empfindlicher“ rufen sie auf und suchen nach Veränderungsperspektiven durch eine politische Ästhetik des Sprechens.
In ihrem Aufsatz zur Gleichberechtigung in der Schule setzt sich Britta Marschke mit Formen der indirekten Diskriminierung bei Bildungszugängen, Schulwahl, Bildungserfolg und Schulabschlüssen auseinander. Dabei liegt der Fokus auf der Gruppe der Arbeitsmigrant/innen bzw. deren Kindern, die ihre Bildungswege von Beginn an, also seit der Geburt in Deutschland bestreiten und somit ausschließlich an deutschen Schulen gewesen sind. Gestützt auf die Unterscheidung zwischen primären, also sozioökonomischen und sekundären Herkunftseffekten (z.B. Bildungsaspirationen und Entscheidungsverhalten von Eltern) untersucht die Autorin die Gleichberechtigung und Chancengleichheit in Hinblick auf ihre praktische Umsetzung an deutschen Schulen. Anhand zahlreicher Studien und empirischer Untersuchungen rekonstruiert sie Benachteiligungen von Kindern mit Migrationshintergrund beim Übergang von der Kita zur Grundschule und von der Grundschule auf weiterführende Schulen und zeigt auf, wie die Selektivität des Schulwesens dazu führt, dass Jugendliche mit Migrationshintergrund die Schule häufiger ohne Abschluss verlassen bzw. ein niedrigeres Bildungsniveau erreichen als Deutsche. Wie kann diese Situation gemäß der rechtlichen Vorstellungen hinsichtlich der Chancengleichheit verändert werden kann? Hierzu thematisiert Marschke verschiedene Ansätze und Konzepte wie z.B. den Situationsansatz, das Diversity-Konzept und das IDEA-Konzept und bietet Anregungen für die Förderung der Bildungsgerechtigkeit in einer interkulturellen Gesellschaft an.
In dem Buchbeitrag zur beruflichen Ausbildung und Diskriminierung zeigen Albert Scherr, Caroline Janz und Stefan Müller auf, wie die Diskriminierung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund – als „diffuse Sammelkategorie für diejenigen, die sich in irgendeiner Weise von denen unterscheiden, die als ‚eigentliche Deutsche‘ gelten“ – erzeugt wird. Von Interesse sind dabei die institutionellen und organisatorischen Bedingungen, die bei der betrieblichen Rekrutierung von Auszubildenden wirksam werden. Die deutlich schwierigeren Zugänge von Jugendlichen mit Migrationshintergrund zum betrieblichen Ausbildungsmarkt durch eine schlechtere schulische Qualifizierung und/oder durch einen Mangel an ausbildungsrelevanten Kompetenzen zu erklären, ist für die Analyse der Ursachen von Benachteiligung unzureichend. Schon der „falsche Name“, innerbetriebliche soziale Netzwerke „ohne Ausländer“, geschlechtsspezifische Vorurteile und/oder die Vorstellung, dass migrantische Mitarbeiter/innen die „falschen Kunden“ anziehen können, sind für die Vergabe von Ausbildungsstellen folgereich. Sollte dann die Diskriminierung aufgrund des Migrationshintergrunds öffentlich skandalisiert werden? Nein, - argumentieren die Autor/innen. Da die Bewerber/innen mit Migrationshintergrund sich über die Existenz diskriminierender Auswahlverfahren bewusst sind, kann die Skandalisierung von Diskriminierungen dazu führen, dass Jugendliche sich gar nicht erst auf vollqualifizierende Ausbildungsstellen bewerben. Wird der Fokus zudem auf den Migrationshintergrund gelegt, so wird dieser als „bedeutsame Persönlichkeitseigenschaft“ eher (re-)produziert und in den Vorstellungen von Menschen als „Faktum“ verankert. Erforderlich sind stattdessen eine klare Kritik von Diskriminierungen in der beruflichen Bildung sowie eine differenzierte Einschätzung des Ausmaßes sowie der Formen von Diskriminierung und Nicht-Diskriminierung.
Skandalisierung von Migration in Deutschland ist der Ausgangspunkt des Buchbeitrags von Ulrike Selma Ofner und Anja Weiß. Sie zeigen auf, wie sich die Situation der Migrationsbevölkerung auf dem deutschen Arbeitsmarkt seit den 1950er Jahren entwickelt hat. Da Migration als Problem und Migrant/innen als grundsätzlich ressourcenarm betrachtet werden, sind viele Gastarbeiter/innen und Flüchtlinge ausgewandert und viele andere bleiben als „Unerwünschte“ im Land. Diese „Armut“, - argumentieren die Autorinnen, wurde und wird nicht nur „mitgebracht“, sondern auch u.a. durch schulische Bildungswege und die Entwertung ausländischer Bildungstitel erzeugt. Auch die Vermutung, dass angeworbene Hochqualifizierte keinerlei Probleme auf dem Arbeitsmarkt haben entspricht nicht der Realität. Da die gesellschaftliche Realität keine Naturtatsache ist, sondern sozial konstruiert wird, versuchen die Autorinnen verschiedene Praktiken der (Nicht-)Anerkennung von hohen Qualifikationen und der Diskriminierung am Arbeitsmarkt mittels qualitativer Studien zu rekonstruieren. Dabei liegt der Fokus auf den Reaktionen der Hochqualifizierten mit Migrationshintergrund auf Barrieren und Hürden, die sie beim Zugang zum Arbeitsmarkt überwinden mussten. Durch verschiedene Beispiele wie z.B. von einem Arzt, der seinen Namen ändert und dies als beste Investition seines Lebens beschreibt, oder einer Juristin deutsch-türkischer Herkunft, die ihr Büro zunächst in einem „gutbürgerlichen“ Haus mietet und mangels Klient/innen nach Berlin-Neukölln verlegt, zeigen die Autorinnen differenzierte Formen symbolsicher Exklusion auf und kommen zum Schluss, dass das Bejubeln von Diversität und Chancengleichheit im Erwerbsleben ein ferner Traum zu sein scheint.
Christine Barwick and Talja Blokland greifen das Thema Segregation durch Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt auf. Im Rahmen ihrer explorativen Studie von Wohnungsgesellschaften in Berlin beschreiben die Autorinnen wie Rassismus auf individueller, institutioneller und gesellschaftlicher Ebene tief verankert ist und für Migrant/innen und Deutsche unterschiedliche Effekte hat. Dabei geht es um die Frage, wie die ethnische Segregation in Berlin zustande kommt. Entscheiden sich die Wohnungssuchenden freiwillig, sich in bestimmte Viertel zurückzuziehen oder werden sie durch strukturelle Prozesse dazu gezwungen? Um diese komplexe Fragestellung empirisch anzugehen, untersuchen die Autor/innen Prozesse der Mieter/innenauswahl. Sie beschränken sich dabei auf Vermieter/innen, die in dem Bereich des Wohnungsmarkts aktiv sind und nicht nur auf Gewinn, sondern auch auf gesellschaftlichen Allgemeinnutzen ausgerichtet sind. Die Mitarbeiter/innen der Wohnungsgesellschaften werden als Gatekeeper/innen bezeichnet. Diese entscheiden auf Basis ihrer Beurteilung wer und wo er/sie eine Wohnung bekommt und beeinflussen somit die sozialräumliche Struktur einer Stadt. Die Diskriminierung der Wohnungssuchenden ist allerdings nicht nur auf die Vorurteile der Gatekeeper/innen zurückzuführen. Auch die lokale Politik produziert eine Reihe von Mechanismen, die zu Ausschließung und verstärkter Segregation führen. Diese sind z.B. die Gebietsfreistellung oder die Miethöhen, die bestimmte Stadteile für Hartz IV-Empfänger/innen unzugänglich machen. Zudem spielen verschiedene Anforderungen an die Interessent/innen eine wichtige Rolle und sind dafür ausschlaggebend, ob diese bei der Zusammenstellung notwendiger Unterlagen schnell genug sind. Für Personen, die auf die Unterstützung von staatlichen Einrichtungen wie z.B. Jobcenter angewiesen sind oder Ausländer/innen mit einem ungeklärten Aufenthaltsstatus kann diese Aufgabe deutlich mehr Zeit beanspruchen als für andere Interessent/innen.
Das Besondere an dem Sammelband von Marschke und Brinkmann ist nicht nur die Zusammenstellung der aktuellen wissenschaftlichen Studien, sondern auch die Offenlegung authentischer Darstellungen von Menschen mit Migrationshintergrund über ihre persönlichen Erfahrungen mit Alltagsrassismus. Als Schauspieler, Regisseur, Fußballspieler, Journalist, Rechtsanwältin und Politikerin, Standup-Comedian, Schriftstellerin, Verwaltungsmitarbeiterin, Photograph, Unternehmerin und Unternehmer, etc. tragen die Interviewten zur Beantwortung der Frage bei, was gegen Alltagsrassismus allgemein bzw. in ihren jeweiligen Arbeitsbereichen gemacht werden könnte. Sei es die Förderung von Akzeptanz des Anderen/Fremden, Respekt, Solidarität oder gesellschaftlichem Miteinander, geht es im Grunde darum aufzuhören, kulturelle Unterschiede und Herkunft zu bewerten. Es geht um die Entwicklung konkreter Handlungsstrategien und die Umsetzung von öffentlichkeitswirksamen Sensibilisierungsmaßnahmen mit dem Ziel, den Satz „Ich habe nichts gegen Ausländer, aber…“ konsequent und nachhaltig durch den Satz „Ich habe nichts gegen Menschen!“ zu ersetzen.

Irina Volf

 

     
 

Über die Autorin: Irina Volf erwarb den Titel eines Dr. rer. soc. In Psychologie an der Universität Konstanz (Deutschland). Zur Zeit arbeitet sie als Forscherin am Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik in Frankfurt am Main. Ihr gegenwärtiger Forschungsschwerpunkt liegt auf dem Gebiet der Evaluation von Gesetzen und Programmen im Bereich der sozialen Arbeit.

eMail: wolf.irina@gmail.com

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